Ab dem 01. Januar 2020 gilt eine neue Fassung der Umsetzungsrichtlinie.
Die Änderungen sind nicht wesentlich – Projekte mit fachlich ausgerichteten Inhalten können bei der Bewertung mehr Punkte erhalten und werden damit bevorzugt bewilligt.
Außerdem wurde das Antragsformular in der polnischen Sprachfassung hinsichtlich der DGVO aktualisiert.
Die neuen Unterlagen finden Sie hier.
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