Bereits im Februar 2016 hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das zum einen die Interoperabilität und zum anderen die Sprachkenntnisse von Zugführern betrifft. Da Deutschland bis jetzt die EU-Regeln für den Schienenverkehr noch nicht umgesetzt hat, ergeht eine Aufforderung der Kommission in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme.
Das Vertragsverletzungsverfahren zur Interoperabilität (Richtlinie 2008/57/EG) betrifft auch die Netze des Regionalverkehrs. So soll diese EU-Vorschriften im Schienenverkehr dafür sorgen, dass Infrastruktur, Fahrzeuge, Signalgebung und andere Teilsysteme im europäischen Bahnsystem miteinander kompatibel sind und so den grenzüberschreitenden Bahnverkehr erleichtern und den Eisenbahnsektor in die Lage versetzen, besser mit anderen Verkehrsträgern zu konkurrieren.
Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren bezieht sich auf die Sprachkenntnissen von Zugführern (Richtlinie (EU) 2016/882). Da neben Deutschland auch Österreich, Belgien und Slowenien der Kommission jedoch bisher keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet haben, müssen die Länder binnen zwei Monaten die Maßnahmen der Kommissionmitteilen, die sie ergriffen haben, um ihre Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
Weitere Informationen zu diesen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erhalten Sie hier bzw. aktuell gegen weitere Länder Factsheet: Vertragsverletzungsverfahren Beschlüsse April 2017 .