Zum 1. Januar 2018 treten im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Reihe von Änderungen in Kraft , die im Wesentlichen Verbesserungen der EU-Agrarvorschriften betreffen. Mit der Verabschiedung der sogenannten Omnibus-Verordnung durch den Rat der Landwirtschaftsminister und das Europäische Parlament werden bestehende EU-Vorschriften für eine Vielzahl landwirtschaftlicher Themen vereinfacht bzw. ergänzt. Dazu gehören u.a. die Haushaltsordnung für die Ausführung des Haushaltsplans der EU sowie 15 sektorspezifische Rechtsakte, unter anderem im Bereich Landwirtschaft.
Weitere Informationen entnehmen Sie dazu bitte der Pressemitteilung hier bzw. der Omnibus-Verordnung .