Euroregion PRO EUROPA VIADRINA, Mittlere Oder e.V., eröffnet Antragsannahme zur Förderung von Deutsch-Polnischen Begegnungsprojekten aus dem Klein-Projekte-Fonds zum 01.11.2022
Wir freuen uns, Ihnen vom 01. bis einschließlich 30. November 2022 die Möglichkeit geben zu können, bei uns Anträge zur Förderung Ihrer bis Frühjahr 2023 geplanten deutsch-polnischen Begegnungsprojekte durch den Klein-Projekte-Fonds (KPF) einzureichen. Ermöglicht wird dies durch die Entscheidung des Begleitausschusses des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg – Polen 2014 – 2020, bislang verbliebene Restmittel des aktuellen Kooperationsprogramms zur Unterstützung der über den KPF geförderten Deutsch-Polnischen Begegnungsprojekte zu nutzen.
Vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel und im Interesse, sie möglichst vielen Vorhaben zugutekommen zu lassen, legen wir eine besonders sparsame Projektplanung nahe und bitten um Verständnis für die folgenden Rahmenbedingungen:
Anträge können vom 01. bis 30.11.2022 postalisch oder persönlich eingereicht werden.
Die Bewilligung der Projekte erfolgt durch die Euroregionale Bewertungskommission (EBK; voraussichtlich Ende Januar 2023) anhand der bislang gültigen Bewertungskriterien (Datum des Posteinganges wirkt sich nicht aus). Vorhaben langfristiger Partnerschaften bzw. mit besonderer Bedeutung für die Euroregion finden hierbei erneut besondere Berücksichtigung.
- Die Projekt-Anträge sollen die maximale Fördersumme von 15.000,00 EUR EFRE (Gesamtkosten: 17.250,00 EUR) nicht überschreiten.
- Je Projektträger bzw. Antragsteller werden maximal 2 Anträge angenommen.
- Für alle Projekte ist der Durchführungszeitraum auf maximal 4 Wochen nach der letzten Veranstaltung zu begrenzen (schließt auch Zahlungsnachweis ein). Das Datum bzw. die Kalenderwoche der letzten Veranstaltung ist im Antrag zu benennen.
- Darüber hinaus müssen Projekte spätestens bis zum 30. Juni 2023 vollständig abgeschlossen sein. Aktivitäten, Kosten bzw. Zahlungsnachweise, die ab 01. Juli 23 anfallen, werden von der Prüfung der Abrechnung ausgeschlossen.
- Die Abrechnung soll inkl. aller erforderlichen Unterlagen spätestens 10 Tage nach Ende des Durchführungszeitraumes, spätestens am 10.07.2022 bei uns eingehen.
- Mit der Durchführung von Projekten kann am Tag nach der Registrierung des Posteinganges des Antrages begonnen werden. Allerdings erfolgt die Projektdurchführung bis zur Bewilligung durch die Euroregionale Bewertungskommission (EBK) und den Abschluss eines Fördervertrages – wie bisher – auf eigenes Risiko des Trägers.
Sollte die Summe der beantragten Mittel eingehender Anträge die verfügbaren Fördermittel deutlich überschreiten, behalten wir uns vor, die Antragsannahme vor dem 30.11.2022 zu schließen.
Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gern an unsere Projektmanager wenden:
Frau Olga Filus
filus@euroregion-viadrina.eu
(+49) 0335/ 66 594 -14
Frau Dr. Joanna Pyrgiel
pyrgiel@euroregion-viadrina.eu
(+49) 0335/ 66 594 -15
Herr Bogdan Kostyra
kostyra@euroregion-viadrina.eu
(+49) 0335/ 66 594 -11