Bitte beachten Sie, dass ab dem 21.12.2017 ein neues Muster der Anlage 1 (Kostenplan) für die Antragstellung im Rahmen des Kleinprojektefonds gültig ist. Ebenfalls aktualisiert wurde die Umsetzungsrichtlinie. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Reihenfolge der Auflistung der einzelnen Kostenpositionen. Ebenfalls wurden zwei Kostenpositionen (ehemals „Projektausgaben“ und „Ausgaben für Teilnehmer“) zusammengeführt, was eine Vereinfachung bedeuten sollte. Somit gelten nun folgende vier Kostenpositionen: Personalausgaben, Büro- und Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Dienstleitungen, Übernachtungen und Verpflegung sowie Ausgaben für Ausrüstung.
Die neuen Formulare finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gern unsere Mitarbeiter/-innen.