Förderhinweise DPJW

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Folgende Informationen zur Förderung sind vor der Antragstellung eines DPJW-Projektes zu beachten: 

Förderprinzipien

Für die Förderung von Jugendbegegnungen über unsere Zentralstelle des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes gelten folgende Förderprinzipien:

Das wichtigste inhaltliche Kriterium bei der Projektförderung ist der sog. „Begegnungscharakter“: Der Austausch sollte jungen Menschen ermöglichen, sich kennenzulernen, und gute Bedingungen dafür schaffen, dass sie etwas über den Alltag, die Geschichte und die Kultur des Nachbarlandes erfahren. Wichtig ist die authentische Begegnung, das gemeinsame Erleben, Lernen und Handeln.

Als Organisator können Sie Form und Inhalte der Jugendbegegnung frei bestimmen. Das Projekt muss aber:

  • Elemente interkultureller Bildung beinhalten,
  • die Interessen der Teilnehmenden widerspiegeln,
  • den Teilnehmenden die Möglichkeit geben, das Programm und die Freizeit mitzugestalten.

Die Begegnung darf keinen rein landeskundlichen oder touristischen Charakter haben.

Folgende Grundprinzipien müssen außerdem eingehalten werden:

  • zu Beginn des Austauschs müssen Programmpunkte (in Form von Spielen/Übungen) zum gegenseitigen Kennenlernen der Jugendlichen eingeplant werden
  • am Ende sollte die Begegnung mit der gesamten Gruppe ausgewertet und Schlussfolgerungen für die künftige Zusammenarbeit gezogen werden.

Bei dem Förderantrag für das Projekt handelt es sich um einen gemeinsamen Antrag. Sowohl der Partner aus Deutschland wie auch der aus Polen müssen zusammen die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Vorbereitung des Projekts sowie seine Durchführung und Auswertung verantworten. Das DPJW fördert diesbezüglich Vorbereitungsseminare für das Leitungsteam aus beiden Ländern (und eventuell einem Drittland).
Das DPJW gewährt den Zuschuss zu den Reisekosten und den Programmkosten in Form einer Pauschale pro Teilnehmer/-in und Programmtag. Als Programmtag zählt ein Tag, an dem die Teilnehmenden aus Deutschland und Polen gemeinsam ein inhaltliches Programm gestalten. Der An- bzw. Abreisetag können als Programmtag gewertet werden, sofern sie inhaltliche Elemente, wie z. B. eine ausführliche Kennenlernrunde und eine gemeinsame Aktion zum Verabschieden beinhalten. Das DPJW fördert Projekte zwischen vier und max. 28 Programmtagen. Ausgenommen von der Mindestdauer sind Projekte im grenznahen Raum.

Das DPJW fördert Programme für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 26 Jahren sowie für Leitungsteams. Jüngere Kinder können bei entsprechender Begründung ebenfalls teilnehmen. Das Alter der Jugendlichen in einem Austausch sollte etwa gleich sein. Für Ausnahmen ist eine individuelle Begründung und die Zustimmung des DPJW erforderlich. Das DPJW fördert nur Begegnungen, an denen ausschließlich Jugendliche und deren Leitungsteams teilnehmen.

Um eine authentische Begegnung im Sinne der DPJW-Richtlinien zu ermöglichen, müssen die Organisator:innen versuchen, sich einer zahlenmäßigen Parität der Teilnehmenden aus Deutschland und Polen anzunähern. In der Regel ist ein Projekt nicht förderfähig, wenn das Verhältnis deutscher und polnischer Teilnehmender die Rate von 2:3 überschreitet.  Für jegliche Ausnahmen ist eine individuelle Begründung und die Zustimmung des DPJW erforderlich. Das DPJW gibt keine minimale oder maximale Gruppengröße vor.

Das DPJW fördert Projekte, bei denen die Gruppenzusammensetzung aus Deutschland und Polen sowie evtl. einem Drittland gleichbleibt. Wenn sich im Laufe des Austauschs die Zusammensetzung einer der Gruppen ändert oder Teilnehmende nur punktuell an bestimmten Programmteilen teilnehmen, verliert der Austausch den Begegnungscharakter im Sinne der DPJW-Richtlinien, da er kein intensives, gegenseitiges Kennenlernen der Jugendlichen ermöglicht.

Das DPJW empfiehlt die gemeinsame Unterbringung der Teilnehmenden in:

  • Gastgeberfamilien,
  • Jugendherbergen,
  • Bildungsstätten.

Wenn dies aufgrund der Infrastruktur und/oder der finanziellen Lage nicht möglich ist und Gastgeber und Gäste an verschiedenen Orten untergebracht werden, beachten Sie, dass die getrennte Unterbringung nicht dazu führen darf, dass ein Teil der Jugendlichen nur punktuell am Programm teilnimmt.

Die Zahl der Betreuenden der Jugendgruppen und die der Programmleiterinnen bzw. -leiter muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Teilnehmenden stehen. Bei der Förderung berücksichtigen wir i. d. R. Betreuende/Programmleiter/-innen über 26 Jahre nach folgendem Schlüssel: Für die ersten zehn Teilnehmenden zwei Betreuende und für jeweils bis zu zehn weitere Teilnehmende zusätzlich je eine betreuende Person. Es kann auch eine größere Zahl an Betreuenden/ Programmleiterinnen bzw. -leitern gefördert werden, dies bedarf jedoch einer entsprechenden Begründung und der Zustimmung des DPJW.

Die Förderprinzipien können Sie sich ebenso im Merkblatt für Antragsteller des DPJW herunterladen. Sie wurden auf der Grundlage der Förderrichtlinien des DPJW formuliert. 

Zuständigkeit unserer Zentralstelle

Als Zentralstelle des Deutsch-Polnischen-Jugendwerks ist die Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Mittlere Oder e.V. zuständig für Antragsteller  

  • aus dem Land Brandenburg,
  • die ein Projekt im Rahmen eines außerschulischen Jugendaustausches durchführen.

HINWEIS: Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischer Jugendaustausch, wenn der Projektpartner auf deutscher Seite ein Verein, eine öffentliche Institution, eine Organisation des öffentlichen Rechts oder eine Privatperson ist. Der Projektpartner auf polnischer Seite kann in diesem Fall eine Schule sein.

Diese Kriterien treffen nicht auf Sie zu? Informieren Sie sich beim Zentralstellen-Finder des DPJW über Ihren zuständigen Ansprechpartner. 

Geförderte Projektarten 

Das DPJW bietet neben den geförderten Jugendbegegnungen mittlerweile eine Vielzahl weiterer Projektformate an. Eine Gesamtübersicht erhalten Sie auf der Homepage des DPJW. Bei folgenden Projektarten können Sie direkt in unserer Zentralstelle einen Antrag stellen. Beachten Sie dabei aber die Kriterien für die Zuständigkeit unserer Zentralstelle. 

Der grundsätzliche Auftrag des DPJW ist die Unterstützung und Förderung deutsch-polnischer Jugendbegegnungen. Im Auftrag des DPJW bezuschussen wir auch Ihre Jugendbegegnung. 

 

Im Auftrag des DPJW unterstützen wir mit der Fördermöglichkeit „4×1 ist einfacher!“ kleine Projekte wie z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere Formate, die nicht nach den Festbeträgen und auf der Grundlage der Teilnahmeliste abgerechnet werden. 

Die Aus- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie den Leitungsteams deutsch-polnischer Jugendbegegnungen ist wichtig. Wir bezuschussen im Auftrag des DPJW Schulungen, Seminare oder Workshops, bei denen sich Organisatorinnen und Organisatoren von Jugendprojekten fortbilden können. 


Im Auftrag des DPJW fördern wir individuelle Praktika und Praktika-Aufenthalte größerer Gruppen von Jugendlichen und Auszubildenden aus Polen und Deutschland zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Weiterbildung. Wir unterstützen Praktika-Vorhaben in allen Berufszweigen, vom Pflegedienst, über Handwerk bis zu Verwaltungstätigkeiten. 


Wenn Sie selbst Projektpartner eines geförderten DPJW-Projektes und nicht die gastgebende Institution sind, können Sie auch direkt bei uns die Reisekostenrückerstattung beantragen. Als gastgebende Institution ist die Beantragung der Reisekostenrückerstattung Teil des Projektantrages. 

Förderkriterien 2025

Das Jahr 2024 hat gezeigt, wie groß das Interesse am deutsch-polnischen und trilateralen Jugendaustausch ist. Leider haben jedoch mehr als 200 Projekte keine Förderung durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) erhalten können, trotz der Erhöhung des Beitrags der polnischen Regierung zum Haushalt des DPJW im Jahr 2024 und den Erhöhungen des Beitrags der Bundesregierung in den Vorjahren. 

Auch 2025 wird das DPJW nicht in der Lage sein, alle eingehenden Anträge zu fördern. Um jedoch möglichst viele Jugendbegegnungen zu ermöglichen, hat das Jugendwerk beschlossen, seine Fördersätze zu senken und teilweise die Förderkriterien einzuschränken:

  • Die Fördersätze 2025 und die Fördersätze bei besonderen Programmen werden geändert. 
  • Anträge müssen mindestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
  • Anträge können ausschließlich über das OASE-Portal eingereicht werden.
  • Sowohl der Gastgeber als auch der Gast müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags ihre Unterschriften einreichen.
  • Die Zahl der Teilnehmenden aus beiden Ländern muss ausgewogen sein und darf das Verhältnis von 2:3 nicht überschreiten.
  • Wenn in einem Jahr mehrere Projekte durchgeführt werden, muss ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der in Deutschland und der in Polen durchgeführten Projekte sowie deren Dauer gewahrt werden.
  • Bei großen Gruppen und/oder einer langen Projektdauer beträgt der maximale Förderbetrag für ein Projekt bei den Programmkosten 25.000 Euro für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 Złoty für Projekte, die in Polen durchgeführt werden.
  • Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern beantragen.
  • Das DPJW fördert keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land.

Beachten Sie auch das Merkblatt für Antragstellende 2025

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DPJW. Gerne können Sie sich auch an uns wenden. Als Zentralstelle des DPJW für den außerschulischen Austausch im Land Brandenburg stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen.