Förderhinweise KPF

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ACHTUNG:

Die untenstehenden Informationen betreffen nicht mehr die gegenwärtige Förderperiode und werden in den kommenden Wochen aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass Anträge zu den zwei Klein-Projekte-Fonds aus dem Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027 angenommen werden! Informationen dazu erhalten Sie dazu im Folgenden: Antragsannahme Klein-Projekte-Fonds 2021-2027

Folgende allgemeine Vorgaben sind vor der Antragstellung eines Kleinprojektes zu beachten: 

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind alle Maßnahmen, bei denen die Begegnung der Menschen von beiden Seiten der Grenze im Mittelpunkt der grenzübergreifenden Aktivitäten steht, z.B.:


  • Treffen, Konferenzen, Wettbewerbe, Sport- und Kulturveranstaltungen, Seminare, Schulungen usw.;
  • Projekte im Rahmen der kommunalen Partnerschaften;
  • Aktivitäten, die der Verbesserung der Kenntnisse der Nachbarsprache dienen;
  • Erarbeitung von grenzübergreifenden Konzepten, Untersuchungen und Analysen.

Fördergebiet

Die deutsche Geschäftsstelle der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA ist für die Antragsteller zuständig, deren Sitz oder Nebensitz sich im deutschen Teil der Euroregion PRO EUROPA VAIDRINA befindet.

Dazu gehören:


  • der Landkreis Märkisch-Oderland;
  • der Landkreis Oder-Spree;
  • die Stadt Frankfurt (Oder).

Grundsätze

Für die Gewährung einer Förderung gelten folgende Grundsätze:


  • Das Projekt wird durch polnische und deutsche Partner gemeinsam durchgeführt.
  • Das Projekt weist einen eindeutigen grenzübergreifenden Charakter auf.
  • Der Antragsteller ist direkt für die Vorbereitung und Durchführung des Projektes verantwortlich, er ist kein Vermittler.
  • Der Antragsteller besitzt eine ausreichende Finanzierungsquelle, um das Projekt vorfinanzieren zu können.

Förderung und Förderhöhe

Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung der förderfähigen Projektkosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Beendigung und Abrechnung des Projektes ausgezahlt.

Projekte können mit einem Betrag von regelmäßig bis zu 15.000,00 EUR gefördert werden. Der Fördersatz beträgt höchstens 85 % der gesamten förderfähigen Ausgaben.

Detaillierte Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in der Umsetzungsrichtinie für den Klein-Projekte-Fonds, die hier für Sie, mit anderen erforderlichen Unterlagen, zum Download zur Verfügung steht: Antragsverfahren KPF.

Ebenso können Sie sich jederzeit mit Fragen an unsere zuständigen Ansprechpartner wenden.

Die wichtigsten Informationen finden Sie auch in unserem Flyer:

Download Flyer KPF