Das Deutsch-Polnische Jugendwerk kann im Jahr 2019 alle Jugendbegegnungen mit vollen Festbeträgen fördern. Das wird möglich, da die deutsche und die polnische Regierung dem DPJW zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt haben.
Bei Projekten, die bereits eine Bewilligung mit gekürzten Festbeträgen erhalten haben, wird das DPJW die Zuschüsse bei der Festsetzung erhöhen, so dass sich die Teilnehmerbeiträge oder die Eigenmittel des Antragstellers reduzieren, wenn:
- die zur Verfügung stehenden Mittel gemäß den DPJW-Förderrichtlinien verwendet wurden und
- die bei der Abrechnung eingereichte Ausgaben- und Einnahmenaufstellung eine Erhöhung der DPJW-Förderung zulässt.
Die genauen Sätze finden Sie unter den Unterlagen zum Downloaden. Die Unterlagen zur Antragstellung für Projekte im außerschulischen Austausch im Land Brandenburg und vieles mehr finden Sie auch auf unserer Seite hier.