Förderung aus dem OP

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Grundsätze für die Gewährung einer Förderung:

Das Projekt wird durch polnische und deutsche Partner gemeinsam durchgeführt und mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien sind erfüllt:

  • gemeinsame Vorbereitung
  • gemeinsame Durchführung
  • gemeinsames Personal
  • gemeinsame Finanzierung des Projektes

Am Projekt sind mindestens zwei Partner beteiligt (jeweils einer aus Polen und einer aus Deutschland).
Das Projekt weist einen eindeutigen grenzübergreifenden Charakter auf.
Für jedes Projekt wird ein federführender Begünstigter bestimmt.
Das Projekt wird innerhalb des Fördergebietes durchgeführt.

 

Prioritäten und Maßnahmen:

Förderung der Infrastruktur und Verbesserung der Umweltsituation

Maßnahme 1.1: Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur;
Maßnahme 1.2: Schutz und Bewirtschaftung der natürlichen und kulturellen Ressourcen sowie Brand- und Katastrophenschutz;
Maßnahme 1.3: Grenzüberschreitende Regionalentwicklung und Planung sowie interkommunale Entwicklung.

Förderung der Wirtschaftsverflechtung sowie der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

Maßnahme 2.1: Wirtschaftsförderungsmaßnahmen;
Maßnahme 2.2: Standort- und Regionalmarketing;
Maßnahme 2.3: Förderung grenzüberschreitender Netzwerke und Kooperation im Bereich FuE

Förderung der Weiterentwicklung der Humanressourcen und grenzüberschreitender Kooperation

Maßnahme 3.1: Förderung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten;
Maßnahme 3.2:
Kooperationen und Begegnungen (Small Project Fund (SPF) und Netzwerkprojekte)

Technische Hilfe

Maßnahme 4.1: Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Intervention
Maßnahme 4.2: Ergänzende Maßnahmen der Technischen Hilfe


 

Sprache des Programms:

Polnisch (für die polnischen Begünstigten) und Deutsch (für die deutschen Begünstigten)

 

Wer kann einen Förderantrag einreichen?:

  • Einheiten der territorialen Selbstverwaltung, deren Verbände und Zusammenschlüsse sowie Organisationseinheiten der Einheiten der territorialen Selbstverwaltung
  • Kommunaleinrichtungen, z.B. kommunale Zweckverbände;
  • Natürliche und juristische Träger von Schul- und Bildungseinrichtungen;
  • Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete natürliche und juristische Personen, die im gemeinnützigen Berech tätig sind;
  • Organe der Regierungsadministration;
  • National- und Landschaftsparks / Träger der Verwalter von Schutzgebieten, PGL (Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb), Staatliche Forste und dessen Organisationseinheiten;
  • Kultureinrichtungen;
  • Einheiten des Sektors der öffentlichen Finanzen
  • Nichtregierungsorganisationen

 

Small Project Funds (SPF) und Netzwerkprojekte:

Diese Projekte sollen insbesondere der Pflege des grenzüberschreitenden Informationsaustausches, der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Vereinen und Behörden im gemeinsamen Fördergebiet sowie der Verstärkung der Bekennung zum gemeinsamen deutsch-polnischen Grenz- und Lebensraum dienen.
Im Rahmen des Small Project Funds sollen Projekte in Höhe von bis zu 15.000 EUR EFRE-Beteiligung gefördert werden, die gesamten förderfähigen Kosten der Netzwerkprojekte können bis zu der Höhe von 51.000 EUR EFRE-Beteiligung gefördert werden.

Für Umsetzung des Small Project Funds und der Netzwerkprojekte sind die Geschäftsstellen der Euroregionen Pro Europa Viadrina und Spree-Neiße-Bober verantwortlich.