Deutschland zur Umsetzung der EU-Regeln für den Schienenverkehr ermahnt

Bereits im Februar 2016 hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das zum einen die Interoperabilität und zum anderen die Sprachkenntnisse von Zugführern betrifft. Da Deutschland bis jetzt die EU-Regeln für den Schienenverkehr noch nicht umgesetzt hat, ergeht eine Aufforderung der Kommission in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Das Vertragsverletzungsverfahren zur Interoperabilität […]

Weiterlesen...