aktuelle Hinweise
OASE-Portal
Die Antragstellung und Abrechnung Ihres Projektes erfolgt zentral über das Online-Portal OASE. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Antrags- und Abrechnungsverfahren. Bei Fragen zu dem Portal kontaktieren Sie bitte unsere zuständigen Projektmanager.
Antrag
Nachdem der Antrag per OASE verschickt wurde, bekommen Sie eine Kopie per E-Mail. Denken Sie daran die dort anhängige Unterschriftenseite (Seite 2) an unsere Zentralstelle per Post im Original zu versenden.
Folgende Unterlagen stehen außerdem für Sie zum Download bereit:
- DPJW-Festbeträge (ab 2025)
- Fördersätze bei besonderen Programmen (ab 2025)
- Checkliste Gemeinsamer Antrag – An alles gedacht?
- Merkblatt für Antragstellende 2025
HINWEIS: Mitteilungsplicht bei Projektänderungen
Sie sind verpflichtet, wesentliche Änderungen eines Projekt vor dessen Durchführung mitzuteilen, damit wir prüfen können, ob es nach wie vor förderfähig ist und inwieweit die Änderungen Einfluss auf die Höhe der Förderung haben. Wichtige Informationen sind z. B. eine deutliche Veränderung der Altersstruktur oder des Zahlenverhältnisses der Teilnehmenden, ein neuer Termin und/oder Ort des Austauschs, deutliche Änderungen am Programm oder die Absage eines Austauschs.
Abrechnung
Folgende Unterlagen stehen für Sie zum Download bereit:
- Durchgeführtes Programm
- Sachbericht Jugendbegegnung
- Kostenplan (dies ist nur eine Variante, Sie können gerne ihre Version benutzen)
- Teilnahmebestätigung Jugendbegegnung
- Teilnahmebestätigung Fachprogramm
- Sammelliste der Projektteilnehmenden
HINWEIS: Auflistung der Projektteilnehmenden
Seit dem 25. Mai 2018 gilt gemäß Datenschutz-Grundverordnung folgendes: Projektorganisator*innen händigen die Teilnahmebestätigung an alle Teilnehmenden aus, die diese gewissenhaft ausfüllen. Die Bestätigungen bleiben bei den Projektorganisator*innen (in der Regel beim Gastgeber). Auf Grundlage dieser eingesammelten individuellen Teilnahmebestätigungen fertigen die Projektorganisator*innen die Sammelliste der Projektteilnehmenden an, die von den Leitungen beider Gruppen unterschrieben wird. Sie bestätigen durch ihre Unterschrift die Richtigkeit sämtlicher Daten.
Publizitätspflicht
Antragsstellende, deren Austausch gefördert wurde, sind verpflichtet, in allen Medien, in denen über das Projekt berichtet wird, auf die Förderung durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk hinzuweisen: auf Internetseiten, Informationsmaterialien, Publikationen etc. Bitte benutzen Sie das DPJW-Logo mit dem Schriftzug „Gefördert durch Deutsch-Polnisches Jugendwerk“. Dieses steht Ihnen auf der Website des DPJW bei den Dokumenten zum Download unter Punkt 14: Logo des DPJW in verschiedenen Formaten zur Verfügung